Die gewerkschaftliche Sicht auf die Energiewende

Gastautor Portrait

Frank Bsirske

ver.di

Vor mehr als 35 Jahren trat Frank Bsirske in die Gewerkschaften ein. Seit 2001 steht an der Spitze der vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. International engagiert sich Frank Bsirske als Vorstand und Präsidium der Union Network International (UNI). Am Thema Energie ist er auch als Mitglied des Aufsichtsrates des RWE-Konzerns nah dran. (Foto: Kay Herschelmann)

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30. Januar 2014

Auch wenn die öffentliche Diskussion manchmal einen anderen Eindruck erweckt, umfasst die Energiewende mehr als den Austausch der Energieträger. Generell gilt: Ein neues, an den Erfordernissen der Energiewende ausgerichtetes „Gesamtdesign“ muss her, um die einzelnen Bausteine des neuen Energiesystems miteinander verbinden zu können.

Die  Infrastruktur muss umfassend umgebaut werden, weil die wichtigsten erneuerbaren Energieträger Wind und Sonne nicht immer zur Verfügung stehen. Deshalb müssen ausreichend regelbare Kraftwerke zur Verfügung stehen, um auch bei „dunkler Flaute“ Versorgungssicherheit zu garantieren. Gleichzeitig braucht es Speicher, um zu viel produzierten Solar- und Windstrom aufnehmen zu können. Und: Die Netze müssen grundlegend um- und ausgebaut werden, um den Strom von vielen dezentralen Quellen zu den Verbrauchern zu transportieren und  Schwankungen ausgleichen zu können.

Die Arbeit in diesen Bereichen der leitungsgebundenen Energieversorgung wird im Zuge dieses Prozesses anspruchsvoller. Entsprechend müssen die Betriebe in die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten investieren. In dem durch die Energiewende veranlassten Strukturwandel der Branche muss es für  die Beschäftigten möglich sein, innerhalb von Verbünden, Unternehmen und Konzernen auf neu entstehende Arbeitsplätze wechseln zu können. Das hilft nicht nur den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, es erhält der Branche auch vorhandene Kompetenz und Erfahrung.

Darüber hinaus müssen die Fördermaßnahmen aufeinander abgestimmt werden, mit dem Ziel, ein volkswirtschaftliches Optimum zu erreichen. Wenn einzelne Zukunftsenergien zu stark gefördert werden und dann an anderer Stelle mit hohen Kosten nachgesteuert werden muss, zahlen am Ende die Stromkunden mit überhöhten Preisen die Zusatzkosten – oder aber die Arbeitnehmer, bei denen dann wieder hereingeholt werden soll, was anderswo verprasst wurde.

Auch die Betreiber von Anlagen erneuerbarer Energien müssen zukünftig  Verantwortung für das Gesamtsystem  tragen. Dazu ist eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) notwendig, die stärker auf die Systemeinbindung der neuen Anlagen in das Stromversorgungssystem setzt.

Konventionelle Kraftwerke auf Basis von Braun- und Steinkohle und von Erdgas werden auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen. In dem Maße, wie die volatilen erneuerbaren Energien an Bedeutung gewinnen, wird sich ihre Einsatzweise aber ändern. Sie müssen zunehmend als Ersatz- oder Ausgleichskraftwerke einspringen, wenn die erneuerbaren Energien nicht liefern können. Dazu wird ein Kapazitätsmarkt benötigt, in dem ein Kraftwerk entsprechend seiner Fähigkeit, in einem bestimmten Zeitraum gesicherte Leistung bereit zu stellen, ein gesichertes Entgelt erhält – unabhängig davon, ob dieser Einsatz tatsächlich stattfindet oder nicht. Voraussetzung für die Teilnahme am Kapazitätsmarkt müssen hohe ökologische und soziale Qualitätskriterien sein, beispielsweise für Arbeitssicherheit, für die Arbeitsbedingungen oder die Einhaltung der Tariftreue des sich beteiligenden Unternehmens.

Die Stromnetze sind das Nadelöhr der Energiewende. Versorgungssicherheit durch den rechtzeitigen Zubau der Übertragungsnetze ist  Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Im Rahmen der Energiewende erhalten aber auch die Verteilnetze neue Aufgaben. Bislang stand im Mittelpunkt insbesondere der Anreizregulierung die Aufgabe, Kostensenkungspotenziale zu erschließen. Diese sind ausgereizt, insbesondere auch durch Abbau von Arbeitsplätzen. In Zukunft wird wieder deutlich mehr Beschäftigung in den Netzen gebraucht – bis zu 10.000 zusätzliche Arbeitsplätze –, um die zunehmend komplexeren Aufgaben der Netze wahrnehmen zu können. Und der Investitionsbedarf steigt. Dem muss die Anreizregulierungsverordnung Rechnung tragen, indem die Investitionskosten schneller als bisher eingespeist werden können.

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