Endlagersuche in Deutschland

Gastautor Portrait

Ursula Heinen-Esser

Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH

Ursula Heinen-Esser, Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, ist Diplom-Volkswirtin und war von 1998 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages. Im Jahr 2007 wurde sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Von 2009 bis 2013 war sie Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Sie stand von 2014 bis 2016 als eine von zwei Vorsitzenden der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe vor.

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12. Juli 2017

Am 25.April 2017 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) uns – der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) – die Wahrnehmung der Aufgaben der Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes (StandAG) übertragen. Grundlage hierfür sind das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung sowie die gemäß § 9a Abs. 3 Satz 1 des Atomgesetzes geregelte Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes in diesem Bereich.

Die BGE hat in ihrer Rolle als Vorhabenträgerin im Standortauswahlverfahren nun die Aufgabe, einen Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für die Endlagerung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle zu suchen. Darüber hinaus ist die BGE Betreiberin der Schachtanlage Asse II, des Endlagers Konrad, des Endlagers Morsleben und des Bergwerks Gorleben.

Auswahlverfahren mit breiter Zustimmung

Wir setzen die Standortauswahl entsprechend dem im Standortauswahlgesetz (StandAG) von 2017 vorgegebenen Verfahren um. Dieses Verfahren ist das Ergebnis einer seit dem Jahr 2012, in dem der erste Entwurf eines Artikelgesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle entwickelt wurde, gesellschaftlich, wissenschaftlich und politisch übergreifend geführten Diskussion. Diese Diskussion wurde insbesondere durch die Arbeit der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe ermöglicht und von öffentlichen Veranstaltungen begleitet. Das von der Kommission empfohlene Auswahlverfahren hat eine breite Zustimmung in der Gesellschaft erlangt und zu einer ergebnisoffenen Evaluierung des Standortauswahlgesetzes beigetragen.

Mit dem nun gesetzlich festgelegten Verfahren soll ein Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in der Bundesrepublik Deutschland gesucht werden, welcher die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von 1 Million Jahre gewährleistet. Ausgehend von einer weißen Landkarte werden während des gesamten Verfahrens alle in der Betrachtung verbleibenden Standorte in Deutschland gleich behandelt. Als wesentliche Grundsätze des Verfahrens gelten eine wissenschaftsbasierte und transparente Vorgehensweise sowie eine frühzeitige und umfassende Information der Öffentlichkeit mit der Gelegenheit zur Einflussnahme, zum Beispiel durch regionale und überregionale Beteiligungsmöglichkeiten.

Aus den Fehlern der Vergangenheit lernen

Die jahrelang intensiv geführte Diskussion hat gezeigt, wie man aus den Fehlern der Vergangenheit lernen kann. Während des Suchprozesses sollen Fehler daher weitestgehend vermieden bzw. rückgängig gemacht werden können. Dafür steht das Prinzip des selbsthinterfragenden und lernenden Systems für alle Beteiligten sowie die gesetzliche Vorgabe, die Umkehrbarkeit von Entscheidungen zu ermöglichen. Dazu zählt auch, einen Standort zu finden, der eine Rückholbarkeit und Bergbarkeit der Abfälle aus dem Endlager ermöglicht. Zudem wurde eine Institution geschaffen, die eine kontinuierliche und unabhängige Begleitung des gesamten Prozesses sowie aller relevanten Entscheidungen und Veränderungen gewährleistet: das Nationale Begleitgremium (NBG).

Im StandAG werden die wesentlichen Aufgaben der BGE für den gesamten Suchprozess benannt. Diese Aufgaben lassen sich drei Phasen zuordnen, in welchen der gesamte Suchprozess abläuft:

Phase 1: Ermittlung von Teilgebieten; Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen; Erarbeitung von Vorschlägen für die Auswahl der übertägig zu erkundenden Standortregionen; Erarbeitung von standortregionsbezogenen Erkundungsprogrammen

Phase 2: Durchführung der übertägigen Erkundung in den gesetzlich festgelegten Standortregionen; Durchführung weiterentwickelter vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen sowie sozioökonomischer Potentialanalysen für die Standortregionen; Erarbeitung von Vorschlägen für die Auswahl der untertägig zu erkundenden Standorte; Erarbeitung von standortbezogenen Erkundungsprogrammen und Prüfkriterien für die untertägige Erkundung

Phase 3: Durchführung der untertägigen Erkundung an den gesetzlich festgelegten Standorten; Durchführung umfassender vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen; Erstellung von Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung; Erarbeitung eines Standortvorschlags für eine Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle

Die gesetzliche Festlegung eines Standortes wird für das Jahr 2031 angestrebt.

Das Verfahren der Endlagersuche

Verfahren mit öffentlicher Erörterung

Derzeit ist es unsere vorrangige Aufgabe die Umsetzung des Standortauswahlprozesses organisatorisch und strukturell vorzubereiten. Im Vordergrund steht die Erfüllung der Aufgaben von Phase 1 des Auswahlprozesses. Auf Basis der im StandAG festgelegten geowissenschaftlichen Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen werden zunächst geologische Suchräume in Deutschland identifiziert. Auf diese werden in einem nächsten Schritt die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien angewendet, um sog. Teilgebiete auszuweisen. Als erster Meilenstein im Standortauswahlverfahrens steht dann ein Zwischenbericht über die Teilgebiete, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung radioaktiver Abfälle erwarten lassen. Der Teilgebiete-Bericht wird öffentlich erörtert.

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