Niedrigere Netzentgelte – ein politischer Selbstbetrug

Gastautor Portrait

Dr. Christoph Müller

Vorsitzender der Geschäftsführung Netze BW

Dr. Christoph Müller ist seit 2013 in der Geschäftsführung der Netze BW GmbH, seit 2015 als ihr Vorsitzender. Seit 2000 war er in diversen Positionen bei der EnBW beschäftigt, zuletzt als Geschäftsführer der EnBW Trading GmbH für Finanzen und Risikomanagement. Begonnen hat er sein Berufsleben 1997 bei PowerGen plc (heute E.ON UK). Nach einem Studium der Volkswirtschaftslehre an der WWU in Münster und einem MBA an der Warwick Business School promovierte er in Wirtschaftswissenschaften an der WWU Münster. Müller bekleidet außerdem Mandate in diversen Aufsichtsgremien. Dr. Christoph Müller bei LinkedIn

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05. April 2017

Die Fülle an Umlagen und Abgaben in der Energiewirtschaft ist ein stetes Kontinuum der letzten Jahre. Die einzige Abwechslung besteht in der jährlichen Variation der Umlagenhöhe. So regte sich Harald Martenstein bereits 2013 im Zeit-Magazin über „wahnsinnige Stromrechnungen“ auf. Wortgewaltig schimpfte er über die ausufernde Abgabenwut. § 19-StromNEV-Umlage, KWK-G-Umlage, EEG-Umlage, Offshore-Haftungsumlage, Stromsteuer, etc. pp. Hinter all dem sah er Abgabenfetischisten am Werk, die sich in einem überheizten stillen Kämmerlein immer neue Abgaben ausdenken, um die Stromkunden in den Wahnsinn zu treiben.

Die Debatte rund um Netzregulierung und -entgelte

Auch die Debatten um die Netzregulierung haben in ihrer Detailverliebtheit und fachlichen Tiefe manchmal Glossenpotenzial. Geprägt waren sie im Jahr 2016 von der Reform der Anreizregulierungsverordnung. Ein mehr oder weniger offen kommuniziertes Ziel war dabei, die Belastungen für die Netzkunden zu reduzieren, d. h. um jeden (?!) Preis sinkende Netzentgelte zu erreichen. Eine ähnliche Diskussion führt die Branche derzeit mit der Bundesnetzagentur bei der Festlegung des allgemeinen X-Faktors. Dies stets unter dem Vorzeichen von stetig steigenden Anforderungen aus Energiewende und Marktentwicklung. In der neu eingeführten Berichtspflicht über „Kleinstörungen“ schwingt dabei schon die Sorge von erodierenden Infrastrukturen mit.

Wie sich die Netzbetreiber auf Regulierungsänderungen anpassen, ist offen. Sicher ist, dass sie es tun werden. Die Konsequenzen wird man nur über viele Jahre beobachten können, was spannend sein wird. Weil aber in der Politik keiner gerne der Martenstein‘sche Abgabenfetischist ist, wird man eines sehr wahrscheinlich nicht beobachten: sinkende Netzentgelte. Denn viel angenehmer als eine weitere neue Energiewende-Umlage ist es, die Finanzierung der diversen notwendigen Themen und/oder politischen Hobbys über die Netzentgelte vorzunehmen. Bei den Netzentgelten gibt es einen etablierten Weitergabemechanismus, der im Zweifel durch gesetzlich erlaubte Ansätze von Plankosten auch einen Turbo-Boost bekommen kann. Greifbar wird dies derzeit an den deutlich gestiegenen Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber. Dort wurde der Turbo-Boost gezündet und die Kostenwälzung für das EEG-Einspeisemanagement auf einen Plankostenansatz umgestellt. In der Folge werden die nächsten zwei Jahre (2017 und 2018) nicht nur die noch nicht gewälzten Einspeisemanagement-Kosten der Vergangenheit, d.h. die Kosten der Jahre 2015 und 2016, weitergegeben, sondern auch die Plankosten der Jahre 2017 und 2018.

Wie über Netzentgelte Kosten umgewälzt werden

Für die Netzkosten gibt es keine umfassenden Veröffentlichungspflichten und so gehen die Kosten neuer politischer Maßnahmen ungesehen und unbeachtet in den Netzkosten auf. Herr Martenstein würde vielleicht noch über die Höhe schimpfen – da über diese aber am Ende die Bundesnetzagentur wacht, ist diese auch politisch als „muss so in Ordnung sein“ argumentierbar.

Netzentgelte
Kostenwälzung über Netzentgelte: Eine Maßnahme, von der zunehmend Gebrauch gemacht wird.

Von der Kostenwälzung über die Netzentgelte wird mittlerweile umfassend Gebrauch gemacht. Konkrete Zahlen sind nur wenige veröffentlicht, aber Schätzungen sind möglich. Was wird also aktuell über die Netzentgelte gewälzt, obwohl es nicht originäre Netzkosten im klassischen Sinne sind? Da sind zum Ersten die Kosten für vermiedene Netzentgelte für volatile EEG-Erzeuger, also Wind und PV, i. H. v. rund 600 Mio. €. Aufgrund des nicht belastbaren Leistungsbeitrags senken diese vermiedenen Netzentgelte nur die EEG-Umlage, nicht aber die Netzkosten. Stellt man vollständig auf die EEG-induzierten vermiedenen Netzentgelte ab, sind es etwas über 1 Mrd. €. Rund eine weitere Mrd. € wird zurzeit für den Offshore-Netzanschluss pro Jahr bezahlt. Geschätzt rund 320 Mio. € pro Jahr kosten die Redispatch-Maßnahmen, weitere ca. 220 Mio. € die Netzreservekraftwerke und rund 970 Mio. € das EEG-Einspeisemanagement. Neu hinzukommen sind die Kosten für die Braunkohlereserve mit geschätzten 230 Mio. €. Schließlich kommen noch ca. 23 Mio. € für die Systemstabilitätsverordnung dazu – hier ist die versteckte Wälzung über die Netzentgelte besonders schade, denn eine „Systemstabilitätsabgabe“ hätte natürlich besonderen Charme. Wer wollte da dagegen sein?

In Summe sind das rund 3,4 Mrd. € – da einige Positionen durchaus Wachstumspotential haben, wird die 4 Mrd. € Marke wohl in Zukunft erreicht werden. In der Gesamtsicht der Netzentgeltkalkulation sind das wesentliche Beträge – 4 Mrd. € pro Jahr reichen überschlägig aus, um den für die Energiewende notwendigen Verteilnetzausbau doppelt zu finanzieren (20 Mrd. € nach dena). Mit dem beschlossenen Höchstspannungsnetzausbau über Verkabelung kommen zudem noch neue große Kostenblöcke dazu. Hinzu kommen noch Kosten aus der Kapazitätsreserve (nicht zu verwechseln mit Netz- oder Braunkohlereserve). In dieser Gesamtlage sind sinkende Netzentgelte nicht erreichbar, egal welche Einsparprogramme und Effizienzanstrengungen die Netzbetreiber auch unternehmen. Bei den Netzentgelten wird das schnell offensichtlich werden, bei der Netzinfrastruktur nur über Jahrzehnte. Sollte die Politik nachhaltig das Ziel von niedrigeren Netzentgelten trotz steigender Sonderlasten verfolgen, so sei ein Verweis auf die übrige öffentliche Infrastruktur in Deutschland erlaubt. Der Spiegel fasste deren Zustand in der Ausgabe 41/2016 unter dem Titel „Marode Infrastruktur – Ruine Deutschland“ zusammen. Vielleicht kommt dann ja doch eine Systemstabilitätsabgabe.

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  1. Karin Aufhammer

    vor 7 Jahren

    Obwohl § 79a (6) EEG-2017 kein Ersatz für das Grünstromprivileg des EEG 2012 ist, sondern nur eine ne Vermarktungsart der Strompreiskennzeichnung ist, die den Sinn hat, den Regionalstrom wie Biomarktprodukte zum erhöhten Preis dem Kunden anzubieten, gäbe es folgende Möglichkeit der Senkung des Öko-Strompreises und der Netzgebühren: Fallen Produktion und Verbrauch des Ökostroms im Umkreis von 50 km zusammen evtl. mit Speichern , so müsste der vor Ort produzierte
    Strom nicht über die Strombörse laufen, dürfte dann mit keiner EEG-Umlage plus Mehrwertsteuer und auch nur mit geringen Netzgebühren etc. belastet werden. Als Beispiel im 50 km- Umkreis der Postleitzahl 73230 hätte die EnBW Wasserkraft, Windanlage, Solarenergie und das Glems-Speicherkraftwerk sowie viele private Wärmespeicher-Anlagen. Dazu Herr Michael Marty vom Umweltbundesamt in Dessau: " Die Strombörse kann, muss aber nicht genutzt werden....Er ( Direktvermarkter = Anmerkung) kann ihn jedoch auch an andere Abnehmer direkt weiterleiten. Es besteht also nicht etwa --wie beim Strom, der mit der Einspeisevergütung gefördert wird--eine Pflicht, den Strom an der Börse zu vermarkten. Die Handlungsoptionen stehen dem Direktvermarkter sämtlich offen." Warum wird diese REGIONAL- DIREKTVERMARKTUNG politisch nicht gewollt?
    Weil es um Gewinnmaximierung geht und nicht um eine Energiewende für jedermann....

  2. Windmüller

    vor 7 Jahren

    Karin Aufhammer - Die Direktvermarktung im nahen Umkreis ist deshalb nicht gewollt, weil das die Energiewende ja voran bringen könnte, und das wird von gewissen Kreisen nicht gewollt. Ich bin seit 20 Jahren an Bürgerwind- und Bürgersolaranlagen beteiligt. Momentan realisieren wir eine 740 KW Freiflächen PV Anlage als Bürgerprojekt. Was wir in 20 Jahren an Absurditäten erlebt haben, darüber könnten wir ein Buch schreiben. Da ich aber Optimist bin, erspare ich mir den Sarkasmus. Die Absurdität fängt ja an, dass das EEG geändert wurde. In der Vergangenheit wurde das EEG benötigt, um den Mehrpreis des Ökostrom gegenüber konventionellen Energien auszugleichen.. Mit der Reform wurde alles in einen Topf gekippt. Nun senkt Ökostrom den Börsenpreis, und je niedriger der Börsenpreis ist, je höher fällt die EEG Umlage aus. Und es gäbe noch viele Beispiele

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  3. Windmüller

    vor 7 Jahren

    Beim Thema Energiewende wäre es schon hilfreich, wenn man zu einer gewissen Ehrlichkeit käme. Da sind für den Offshore Anschluss eine Milliarde € fällig ( jährlich ). Man hat an der Weser die KKW Grohnde und Würgassen gebaut. Das Dorf Würgassen braucht zur Stromversorgung keinen Reaktor, also hat man Leitungsnetze dorthin gezogen, um den erzeugten Strom zu verteilen. Darüber hat seinerzeit keiner ein Wort verloren, da schon ein Kind in der Grundschule lernt, dass Strom nicht in Aldi Tüten transportiert wird.Wird aber für erneuerbare Energien Netzausbau betrieben, dann wird das in der Stromrechnung brühwarm serviert. Nicht anders Stromspeicher. Das erste Pumpspeicherkraftwerk wurde 1930 an der Ruhr errichtet.( Koeppchenwerk ) In den 70er Jahren hat man Nachtspeicherheizungen propagiert, um Strom in den Nachtstunden zu verheizen. Das Thema Stromspeicherung oder unterschiedliche Lastgänge sind also immer ein Thema gewesen. Warum wird dann heute gern behauptet, die Energiewende scheitere an fehlenden Speichern ?

  4. Dr. Christoph Müller

    vor 7 Jahren

    Danke für Ihren Kommentar, den ich zum Anlass nehmen möchte, noch einmal deutlicher zu differenzieren: Es geht mir in erster Linie nicht um die von Ihnen angesprochenen Infrastrukturkosten durch den Umbau unserer Stromversorgung. Diese sehe ich als „normale Netzkosten“, die bei der Erfüllung der Versorgungsaufgabe anfallen – egal ob jetzt das Köppchenwerk oder ein Windpark angeschlossen werden soll. Letztlich folgt das Netz hier den Kunden (Einspeisern wie Abnehmern).
    Es geht mir um die versteckten intransparenten Umlagen, die das Netzentgelt in die Höhe treiben und hier vor allem um den Punkt der Intransparenz, nicht die Höhe. Ich halte die 3,4 Mrd. €, die da über die Netzentgelte still an die Kunden verrechnet werden, schon für eine so relevante Größenordnung, dass a) man mal hinterfragen könnte, was da genau enthalten ist (ich zeige ja nur Schätzungen auf Basis öffentlicher Quellen) und b) mir wichtig ist, dass dies keine Kosten der originären Infrastruktur sind.
    Beste Grüße vom Müller zum Windmüller

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  5. Micha Ries

    vor 7 Jahren

    Zu dem Text von Herrn Müller, dem ich in weiten Teilen zustimme, sollte ergänzend noch erwähnt werden, dass es die verantwortlichen Stellen, wie die Bundesregierung, Ministerien, also Gesetz- und Verordnungsgeber wie auch die Regulierungsbehörden bisher nicht geschafft haben, die Missstände zu beseitigen. Die Probleme wie auch die Hintergründe der Kosten sind den Verantwortlichen ja hinreichend bewusst. Aber sowohl die letzte Änderung der ARegV wie auch das angestrebte NEMoG lassen nachhaltig wirksame und längst überfällige Hebel vermissen. Dies gilt beispielsweise für die Mengenberücksichtigung in der Kostenwälzung, wie auch für die unentgeltliche Inanspruchnahme der Netzinfrastruktur durch dezentrale Einspeiser. Lösungsvorschläge (Marktdesign, Netzentgeltsystematik usw.) gibt es reichlich. Der Punkt aber ist der, dass das derzeitige System der vielen Umlagen die tatsächlichen Kosten der Energiewende wunderbar verwischt.

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