Reservekraftwerksverordnung aus Sicht der Bundesnetzagentur und der EnBW

Gastautor Portrait

Kai Decker

EnBW

Nach dem Studium der Wirtschaftswisschenschaften bekleidete Kai Decker unterschiedliche Positionen im Bereich Marketing und Kommunikation eines großen deutschen Medienhauses. Seit 2010 ist er Teil des Teams der EnBW-Unternehmenskommunikation. Bis 2016 war er im Rahmen der Blog-Redaktion für die Etablierung und Weiterentwicklung des Energiewendblogs verantwortlich.

weiterlesen
12. Juni 2014
Kai Decker

Am Rande einer Informationsveranstaltung der EnBW in Berlin hatte die Redaktion des Energiewende-Blogs die Chance, mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, und dem Technikvorstand der EnBW, Hans-Josef Zimmer, über die Reservekraftwerksverordnung zu sprechen.

Homann zeigt sich zufrieden, wie die Verordnung im vergangenen Winter dazu beigetragen hat, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten.

[youtube=https://www.youtube.com/watch?v=lOxX9789zxc]
Durch die sogenannte Netzreserve aus bestehenden Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung elektrischer Energie bleiben gemäß der Verordnung stets ausreichend viele Anlagen am Netz, um Deutschland zuverlässig mit Energie zu versorgen. Die Reservekraftwerksverordnung läuft Ende 2017 aus.

[youtube=https://www.youtube.com/watch?v=TtlMWkIXhHw]
EnBW-Technikvorstand Hans-Josef Zimmer geht davon aus, dass auch nach Ablauf der Gültigkeit der Verordnung Reservekraftwerke benötigt werden. Er präferiert für die Zeit danach das Modell der Strategischen Reserve. Dieses Konzept wurde hier im Energiewende-Blog bereits von Dr. Jörg Jasper vorgestellt.

Diskutieren Sie mit

Ich akzeptiere die Kommentarrichtlinien sowie die Datenschutzbestimmungen* *Pflichtfelder

Artikel bewerten und teilen

Reservekraftwerksverordnung aus Sicht der Bundesnetzagentur und der EnBW
3.5
4