Studie: Ausschreibungsverfahren für Ausbau der Anlagen

Gastautor Portrait

Christiane Schatzmann

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Christiane Schatzmann-Felden studierte Politikwissenschaften in Bonn und absolvierte danach ein Zeitungsvolontariat. Anschließend arbeitete sie u.a. als Pressereferentin im Bundesministerium für Verkehr und als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag. Seit 2001 kümmert sie sich in der Berliner Hauptstadtrepräsentanz der EnBW als Projektleiterin um Kommunikationsformen rund um die Energiepolitik.

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26. Mai 2014

Ausschreibungen sind kein geeignetes Mittel, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, oder um ihn kostengünstiger als bisher zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Instituts für ZukunftsEnergieSysteme (izes), welches im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) erstellt wurde. Hintergrund: Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur EEG-Novelle  vorgeschlagen, dass „die finanzielle Förderung und ihre Höhe für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden (sollen)“. Erste Ausschreibungserfahrungen in Deutschland will man bei der Freiflächen-Photovoltaik sammeln.

Die Autoren der Studie sind allerdings der Auffassung, dass Ausschreibungen sowohl für die staatliche Verwaltung als auch für die teilnehmenden Unternehmen erheblichen Mehraufwand und höhere Kosten verursachen würden. Dies würde sich  insbesondere auf kleinere Unternehmen abschreckend auswirken, die Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren. Kleine und mittelgroße Anbieter hätten daher mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Chance zur Marktteilnahme, heißt es in dem Gutachten.

„Insbesondere ausländische Erfahrungen zeigen, dass Ausschreibungen keinesfalls zu verlässlichen Zubaumengen führen müssen. Häufig haben die Gewinner der Ausschreibungen die Anlagen aus unterschiedlichen Gründen nicht errichtet, was die Bedeutung einer wirksamen Pönalisierung für diese Fälle unterstreicht. Pönalisierungen wiederum erhöhen die Projektrisiken und damit die Finanzierungskosten. Die Probleme mit real existierenden Ausschreibungssystemen haben in einigen Ländern bereits dazu geführt, dass Ausschreibungssysteme wieder abgeschafft wurden“.

 Es wird daher vorgeschlagen, das Instrument der Ausschreibungsverfahren nicht nur einseitig mit dem Kriterium der Kosteneffizienz zu bewerten. Stattdessen sollten die Kriterien Zielerreichung und Akteursvielfalt möglichst gleichrangig Beachtung finden, um den Fortgang der Energiewende in Deutschland nicht zu gefährden.

Die Autoren verweisen in diesem Zusammenhang auf die Europäische Kommission: In den neuen EU-Energie-Beihilferichtlinien wird eine Reihe von Gründen aufführt, warum Ausschreibungen zu suboptimalen Ergebnissen führen können. „Damit motiviert sie sogenannte de-minimis-Regeln, die im Interesse der Akteursvielfalt kleinere Akteure von der Teilnahme an Ausschreibungen freistellen und die im Übrigen deutlich weiter gefasst sind als die auffällig restriktiven de-minimis-Regeln im vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zur EEG-Novelle“ – so die Studie.

Die gesamte Studie ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.bee-ev.de/Publikationen/IZES2014-05-20BEE_EE-Ausschreibungen_Endbericht.pdf

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  1. Kathrin Hoffmann

    vor 10 Jahren

    Danke für die Vorstellung dieser wichtigen Studie. Diese sowie weitere Quellen habe ich als Grundlage für eine umfassende Übersicht zum Thema Ausschreibungsmodell genutzt. Wer also noch mehr zu den Konsequenzen von Ausschreibungen für den Ausbau der Erneuerbaren erfahren möchte, findet ausführliche Infos hier:
    http://www.windwaerts.de/de/blog/detail/ausschreibungsmodell-ab-2017-konsequenzen-fuer-den-ausbau-der-erneuerbaren.html

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