Studie zum Mieterstrom: 3,8 Millionen Wohnungen könnten versorgt werden

Gastautor Portrait

Christiane Schatzmann

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Christiane Schatzmann-Felden studierte Politikwissenschaften in Bonn und absolvierte danach ein Zeitungsvolontariat. Anschließend arbeitete sie u.a. als Pressereferentin im Bundesministerium für Verkehr und als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestag. Seit 2001 kümmert sie sich in der Berliner Hauptstadtrepräsentanz der EnBW als Projektleiterin um Kommunikationsformen rund um die Energiepolitik.

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23. Februar 2017
Studie Mieterstrom

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet derzeit intensiv an einer gesetzlichen Regelung zur Förderung von Mieterstrom. Um das Thema von allen Seiten zu beleuchten, hat das Ministerium nun auch eine Studie zu diesem Thema veröffentlicht. Die Studie „Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen“ ordnet das Thema Solarstrom für Mieter rechtlich ein und gibt einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen.

mieterstrom1Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass bis zu 3,8 Millionen Mietwohnungen künftig mit Sonnenenergie versorgt werden könnten – dies wäre fast ein Fünftel aller Mietwohnungen in der Bundesrepublik. Momentan lohne es sich in vielen Fällen für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, PV-Anlagen einzubauen, weil bedeutende administrative, organisatorische und rechtliche Hemmnisse entgegenstehen. Durch eine staatliche Förderung könnte die Anzahl der rentablen Projekte allerdings deutlich erhöht werden, so das Fazit der Studie.

Das Geschäftskonzept des Mieterstroms aus PV-Anlagen beruht auf der Lieferung von PV-Strom an die Mieter des Gebäudes, in dem sich die Anlage befindet. Diese Vermarktungsform kann trotz der im Vergleich zum Strommarkt höheren Erzeugungskosten des PV-Stroms für die betroffenen Akteure wirtschaftlich sein. Denn: Auf den PV-Strom fällt derzeit zwar die volle EEG-Umlage an; Netzentgelte, netzbezogene Umlagen, Konzessionsabgabe und Stromsteuern fallen hingegen in aller Regel nicht an. PV-Mieterstrom wird also heute bereits indirekt gefördert.

Ein weiteres Ergebnis der Analyse ist, dass Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter gefördert werden könnte als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.

Bei diesem indirekten Förderansatz können nämlich sowohl eine Unterförderung als auch eine beihilferechtlich problematische Überförderung von Mieterstrommodellen auftreten. Darüber hinaus sei dieser pauschale Ansatz unflexibel gegenüber den sich im Zeitverlauf ändernden Anlagen- und Strommarktkosten und könne auch nicht auf veränderte Netzentgelte und netzbezogene Umlagen sowie eine mögliche Belastung des Mieterstroms mit der Stromsteuer reagieren. Problematisch wäre ferner, dass der Grundsatz der Personenidentität bei der Eigenversorgung und der Grundsatz, dass in Lieferbeziehungen (vorbehaltlich der Begrenzung in Lieferbeziehungen mit energieintensiven Verbrauchern) die volle EEG-Umlage anfällt, verletzt würden.

Zielgenauer und besser steuerbar wäre hingegen ein direkter Förderansatz, der die Kostenunterschiede verschiedener Anlagengrößenklassen in den Mieterstrommodellen aufgreift. Ferner würde den genannten Grundsätzen der Personenidentität bei Eigenversorgung und der Erhebung der EEG-Umlage bei Lieferungen entsprochen.

Zudem wird die Fördersystematik von KWK- und PV-Anlagen für Mieterstrom vereinheitlicht. Dieser Ansatz liefe gleich mit der – beihilferechtlich zulässigen – direkten Förderung von Mieterstrom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die bis zu einer Leistung von 100 kWel mit einem KWK-Zuschlag gefördert werden. Zur Umsetzung einer direkten Förderung müsste das EEG 2017 geändert werden.

Die Studie wurde von Prognos AG und der Kanzlei Boos Hummel & Wegerich durchgeführt und soll dem BMWi als Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung dienen.

Die Studie kann in unserer Energiebibliothek oder hier abgerufen werden.

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