Bauheizung und Estrichtrocknung: wie Baustellen im Winter weiterlaufen
Zwischen November und März stehen auf deutschen Baustellen regelmäßig Gewerke still, die längst fertig sein müssten. Es fehlt weder an Material noch an Leuten. Es ist die Temperatur. Der Estrich liegt, aber er trocknet nicht. Innenputz lässt sich nicht aufziehen. Der Bodenleger sagt ab, der Maler rückt nicht an, und der Bauzeitenplan rutscht Woche für Woche nach hinten. Wer im Januar schon einmal einen Rohbau begangen hat, kennt das: drinnen kaum wärmer als draußen, Feuchte an den Wänden, und niemand will das nächste Gewerk freigeben.
Die Ursache ist unspektakulär und trotzdem teuer. Nasse Baustoffe haben Mindesttemperaturen, unterhalb derer sie nicht mehr zuverlässig abbinden. Bei Zementestrich sollte die Bodentemperatur beim Einbau und in den Tagen danach nicht unter fünf Grad fallen. Für Innenputz gilt derselbe Wert, für die meisten Dispersionsfarben ebenfalls. Mauermörtel verliert unterhalb von fünf Grad an Festigkeit, bei Frost ist Mauern ohne besondere Maßnahmen gar nicht zulässig. Über diese fünf Grad lässt sich nicht verhandeln. Wird der Wert unterschritten, fällt der Estrich später beim CM-Test durch oder der Putz löst sich in Schollen von der Wand.
Der übliche Ausweg heißt Bauheizung: eine externe Wärmequelle, die den Rohbau auf ein Niveau bringt, bei dem die Gewerke wieder arbeiten dürfen. Die Gebäudeheizung selbst ist zu diesem Zeitpunkt meistens noch gar nicht in Betrieb, also kommt die Wärme von außen. Für mittlere und größere Bauvorhaben lassen sich dafür Heizanhänger mieten, die je nach Objektgröße etwa 100 bis 445 Kilowatt bereitstellen und über die sich bereits verlegte Heizkreise oder aufgestellte Lufterhitzer versorgen lassen. Der Vorteil gegenüber einzelnen Elektroheizern liegt nicht im Komfort, sondern in der verfügbaren Anschlussleistung. Eine Baustromverteilung ist bei ein paar Kilowatt am Ende, ein ölbetriebenes Aggregat nicht.
Restfeuchte, Belegreife und der Streit um die CM-Prozente
Die eigentliche Verzögerung entsteht selten beim Einbau. Sie entsteht danach. Ein Estrich muss nicht nur fest sein, er muss auch trocken genug sein, damit überhaupt ein Belag darauf darf. Der Nachweis läuft in aller Regel über die CM-Messung, und die Grenzwerte sind eng. Zementestrich gilt bei zwei CM-Prozent als belegereif, unter einer Fußbodenheizung erst bei 1,8. Bei Calciumsulfatestrich liegen die Werte mit 0,5 beziehungsweise 0,3 CM-Prozent noch einmal deutlich niedriger. An diesen Zahlen hängt, ob der Bodenleger anfangen kann oder wieder abrücken muss.
Die verbreitete Faustregel, ein Zementestrich trockne ungefähr einen Zentimeter pro Woche, gilt nur für die ersten vier Zentimeter und nur unter halbwegs vernünftigen Bedingungen. Gemeint sind damit rund zwanzig Grad Raumtemperatur bei etwa 65 Prozent relativer Luftfeuchte. Ab dem fünften Zentimeter verlangsamt sich alles erheblich, weil die Feuchte aus den tieferen Schichten erst nach oben wandern muss. Bei einem 60 Millimeter starken Heizestrich landet man rechnerisch schnell bei acht bis zehn Wochen. Diese Rechnung setzt aber eben jene zwanzig Grad voraus, die im unbeheizten Winterrohbau nirgends vorhanden sind. Bei fünf Grad und gesättigter Luft passiert praktisch nichts mehr. Der Estrich liegt monatelang da und kommt der Belegreife kaum näher.
Hilfreich ist deshalb die Kombination aus Wärme und Entfeuchtung. Wärme allein erhöht zwar die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf, nützt aber wenig, solange die feuchte Luft im Gebäude bleibt. Bautrockner allein arbeiten in kalter Umgebung schlecht, weil Kondensationstrockner unterhalb von etwa fünfzehn Grad spürbar an Leistung verlieren. Zusammen funktioniert es: Die Heizung hebt das Temperaturniveau, die Trockner ziehen die Feuchte aus der Luft, und es entsteht ein Gefälle, das dem Estrich das Wasser tatsächlich entzieht.
Wo die Beschleunigung gefährlich wird
Man kann den Prozess allerdings überdrehen. Wird zu schnell und zu einseitig getrocknet, entsteht ein starker Feuchteunterschied zwischen Estrichoberseite und Estrichunterseite. Die Oberseite schwindet dann stärker, und die Platte wölbt sich an den Rändern nach oben. Diese Randaufschüsselung ist ein klassischer Bauschaden. Sie führt zu hohlliegenden Bereichen, im schlimmsten Fall zu Rissen und zu einem Belag, der später unter Last nachgibt. Trocknungsgeräte, die direkt vor einen Warmlufterhitzer gestellt werden, oder punktuell aufgeheizte Zonen begünstigen genau das.
Sauber ist deshalb ein kontrolliertes Aufheizen. Für Heizestriche gibt es dafür feste Protokolle. Das Funktionsheizen beginnt bei Zementestrich frühestens nach 21 Tagen und läuft in Stufen, häufig drei Tage bei 25 Grad Vorlauf und danach schrittweise Erhöhung bis zur Auslegungstemperatur. Beim Belegreifheizen kommt anschließend ein weiterer Zyklus dazu. Diese Stufen abzukürzen spart ein paar Tage und bringt womöglich eine Rissbildung ein, die sich hinterher niemand mehr wegdiskutieren lässt. Eine gleichmäßig verteilte Wärmequelle mit etwas Leistungsreserve ist dafür deutlich besser geeignet als eine punktuelle Notlösung.
Wärmebedarf realistisch abschätzen
Bei der Auslegung greifen Bauleiter gern zu den Werten aus der Heizlastberechnung des fertigen Gebäudes. Das geht regelmäßig schief. Ein Rohbau ohne Fenster, mit offenen Durchbrüchen und ohne fertige Dämmung hat einen Wärmebedarf, der ein Vielfaches des späteren Betriebs betragen kann. Als grobe Orientierung werden für einen geschlossenen Rohbau oft 60 bis 100 Watt je Quadratmeter beheizter Fläche angesetzt. Bei offener Gebäudehülle ist man schnell beim Doppelten. Dazu kommt die Energie für die Verdunstung selbst: Jeder Liter Wasser, der aus dem Estrich muss, kostet ungefähr 0,7 Kilowattstunden. Bei mehreren tausend Litern Überschusswasser summiert sich das auf eine Größenordnung, die in keiner Standardberechnung auftaucht.
Vor der Auslegung lohnt sich ein kurzer Realitätsabgleich. Wie groß ist die zu beheizende Fläche wirklich? Wie dicht ist die Hülle zum geplanten Zeitpunkt? Wie viel Estrich liegt, und wie viel Zeit bleibt bis zum vereinbarten Termin? Aus diesen vier Angaben lässt sich die benötigte Leistung meist ausreichend genau bestimmen. Zu klein dimensioniert läuft ein Gerät durchgehend an der Grenze und erreicht die Zieltemperatur nie. Zu groß dimensioniert taktet es und verbrennt unnötig Brennstoff.
Platz auf der Baustelle als praktisches Problem
In innerstädtischen Lagen wird die Aufstellung schnell zur eigentlichen Hürde. Baustellen in Blockrandbebauung haben oft weder Hoffläche noch dauerhaft nutzbare Stellplätze an der Straße. Eine Anhängerlösung mit rund fünf bis sechs Metern Länge bekommt man dort meist noch unter, einen Container mit Kranstellplatz eher nicht. Auch das Betanken gehört in die Planung. Behälter bis etwa 7.000 Liter reichen je nach Leistungsabruf ein bis zwei Wochen, danach muss ein Tankfahrzeug heranfahren können. Fehlt diese Zufahrt in der Baustelleneinrichtung, organisiert man später unter Zeitdruck Halteverbotszonen.
Häufig übersehen werden Abgasführung und Abstände zu brennbaren Materialien. Ölbetriebene Aggregate brauchen freien Abzug und dürfen nicht in geschlossenen Bereichen ohne ausreichende Belüftung stehen. Vorlauf- und Rücklaufleitungen sollten so verlegt sein, dass sie den Materialtransport nicht blockieren. In der Praxis heißt das meistens: Durchführung durch eine Fensteröffnung im Erdgeschoss, gedämmte Schläuche, und eine Trasse, die nicht quer über den Hauptweg läuft.
Was Stillstand tatsächlich kostet
Die Entscheidung für oder gegen eine Bauheizung fällt am Ende meist über die Zahlen, nicht über die Technik. Nach VOB/B lassen sich Vertragsstrafen für Terminüberschreitungen vereinbaren, üblich sind Sätze zwischen 0,1 und 0,3 Prozent der Auftragssumme je Werktag, gedeckelt in der Regel bei fünf Prozent. Bei zwei Millionen Euro Auftragsvolumen sind das im ungünstigen Fall mehrere tausend Euro am Tag. Dazu kommen Posten, die in keinem Vertrag stehen: Nachunternehmer, die abgezogen werden und erst Wochen später wieder Kapazität haben, verlängerte Baustelleneinrichtung, Bauleitung, Gerüststandzeiten, Zwischenfinanzierung.
Gegen diese Beträge gerechnet fällt die Miete für eine mobile Wärmeversorgung über sechs bis acht Wochen kaum ins Gewicht, besonders wenn sie über Fertigstellung im Frühjahr oder erst im Sommer entscheidet. Nur klärt man das besser im Oktober als im Januar. Im Dezember festzustellen, dass der Estrich nicht trocknet, heißt: unter Zeitdruck verhandeln, bei einer Nachfrage, die im Winter ohnehin hoch ist. Wird die Winterphase gleich im Bauzeitenplan berücksichtigt und die Wärmeversorgung als eigene Position mitkalkuliert, entsteht der Verzug in vielen Fällen erst gar nicht.